Arbeitssicherheit im Unternehmen

Wir sind ein Dienstleister im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Wir möchten erreichen, dass alle Mitarbeiter Gefahren frühzeitig erkennen und verantwortungsbewusst handeln und dadurch beitragen, Unfälle zu vermeiden.

Auf Wunsch gestalten wir unsere Seminare und Unterweisungen nach den individuellen Anforderungen Ihres Betriebes. Bitte sprechen Sie uns auf Ihre Themenwünsche an.

Gerne übernehmen wir diese Unterweisungen mit den unterschiedlichsten Themen rund um die Arbeitssicherheit für Sie. Dabei gehen wir im besonderen auf Gefahren ein, die von den Tätigkeiten ihrer Mitarbeiter generell, oder im speziellen ausgehen.

Kurzübersicht aus Transport und Logistik:

Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Ein-Tages-Schulung (Stufe 3)
Zwei-Tages-Schulung (Stufe 1)
Für Staplerfahreranfänger mit erweiterten Trainingsbedarf; oder Zusatzausbildung
Drei - Fünf-Tages-Schulung (Stufe 2)


Ausbildung zum Einsatz von Mitgänger-Flurförderzeugen
Halb-Tages-Schulung
Zum Erwerb des Fahrausweis für Geh – Mitgängerflurförderzeuge ohne Vorkenntnisse und / oder für Personen mit erweitertem Trainingsbedarf
Ein-Tages-Schulung


Ausbildung zum Einsatz von fahrbaren Hubarbeitsbühnen
Ein-Tages-Schulung


Ausbildung zum Kranführer
Für Führer von flurgesteuerten Krane und LKW-Ladekrane mit Vorkenntnissen einer Kranart
Ein-Tages-Schulung
Für Führer von flurgesteuerten Krane und LKW-Ladekrane ohne Vorkenntnisse
Zwei-Tages-Schulung
Für Kranführeranfänger mit erweiterten Trainingsbedarf und für führerhausgesteuerte Krane, Turmdrehkrane und Fahrzeugkrane
Drei - Zwanzig-Tages-Schulung


Ladungssicherungsseminare
Für verantwortliche Personen bzw. für Kraftfahrer, Staplerfahrer, Lademeister, Kraftverkehrsmeister, Transportunternehmer, Fuhrparkleiter, Versandleiter, Disponenten, Sicherheitsfachkräfte und Verlader
Ein-Tages-Schulung
Für o.g. Personenkreis als Aufbauseminar mit Abschluss des Ausbildungsnachweises nach VDI 2700a
Zwei-Tages-Schulung


Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter

Hinweis zur Gesetzesvorlage:
Unterweisung der Versicherten (Jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4 Absatz 1)
Der Unternehmer ist verpflichtet, die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen. Die Unterweisung hat vor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßig danach, aber mindestens einmal jährlich zu erfolgen; sie muss schriftlich dokumentiert werden.
Gerne übernehmen wir diese Unterweisungen mit den unterschiedlichsten Themen rund um die Arbeitssicherheit für Sie. Dabei gehen wir im besonderen auf Gefahren ein, die von den Tätigkeiten ihrer Mitarbeiter generell, oder im speziellen z. B. Maschinenbenutzung, einem Flurförderzeug oder Mitgängerflurförderzeug oder fahrbare Hebebühnen oder Krane usw. ausgehen und berücksichtigen speziell Ihre betrieblichen Gegebenheiten und Betriebsanweisungen.
Für diese Weiterbildungsmaßnahme ist ein Zeitaufwand von ca. 1,5 Stunden einzuplanen. Es werden die aktuellen Änderungen in den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften bekanntgegeben. Wiederauffrischung der Theoriegrundausbildung. Erfahrungsaustausch.
Die Teilnahme wird mit einem Eintrag im Unterweisungsnachweis und dem mitgeführten "Fahrausweis“, sofern dies möglich ist, von uns bescheinigt.
Für Staplerfahrer; für Führer von Geh – Mitgängerflurförderzeugen; Bediener mobiler Hubarbeitsbühnen; Kranführer; Erdbaumaschinenführer; Ladungssicherer etc.

Jährliche Unterweisung ca. 1,5 Stunden

Für die Weiterbildungsmaßnahme mit erweitertem Zeitaufwand von ca. 4 Stunden
Halb-Tages-Unterweisung


Sonstige Schulungen und Weiterbildungen
Sollten Sie in dieser Kurzübersicht Ihren Themenschwerpunkt nicht gefunden haben, bitte fragen Sie bei uns nach…