Ausbildung zum Kranführer

Die Rechtsvorschrift DGUV Vorschrift 52 Krane sagt in § 29 aus: Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, die das 18 Lebensjahr vollendet haben, die körperlich und geistig geeignet sind, die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen.

Bei Kranführeranwärtern ist eine Abstufung des Grundwissens möglich. Ein Kranführer, der nur eine kleine Schienenlaufkatze z.B. am Montageplatz bedient, muss weniger Fertigkeiten und technisches Wissen erwerben als ein Brückenkranführer in einer großen Lagerhalle.
Erfahrungsgemäß sind für die Dauer der Fachunterweisung folgende Richtwerte zu berücksichtigen:

  • teilkraftbetriebene Krane 1 Tag
  • flurgesteuerte Krane 1 bis 5 Tage
  • führerhausgesteuerte Krane 5 bis 10 Tage
  • Turmdrehkrane 10 bis 15 Tage
  • Fahrzeugkrane 15 bis 20 Tage
Die Ausbildungen sind nach lernpädagogischen Methoden aufgebaut und vermitteln umfangreiches theoretisches und praktisches Wissen nach den neuesten Richtlinien der Berufsgenossenschaft entsprechend den Unfall-Verhütungs-Vorschriften DGUV Vorschrift 1, Vorschrift 52, Vorschrift 54 und DGUV Grundsatz 309-003 und schließt mit einem schriftlichen Test und einer praktischen Fahrprüfung ab. Durch unsere Ausbildung in Ihrem Betrieb, mit Ihren Kranen und unter Eingehen auf die jeweiligen Arbeitsbereiche, wird das beste Lernergebnis erzielt und es entfällt eine weitere Unterweisung, die nach einer externen (außerbetrieblichen) Maßnahme an dem zu führendem Kran vorzunehmen wäre.

Schulungsinhalte differieren bei der Erlangung der Fahrausweise z.B. für Brücken- und Portalkran, LKW-Ladekran, Autokran oder Turmdrehkran etc.

Für Führer von flurgesteuerten Krane und LKW-Ladekrane mit Vorkenntnissen einer Kranart bieten wir in Ihrem Betrieb eine

Ein-Tages-Schulung an:
bis 12 Teilnehmer 1.200,00 € / Pauschale

Für Führer von flurgesteuerten Krane und LKW-Ladekrane ohne Vorkenntnisse bieten wir in Ihrem Betrieb eine

Zwei-Tages-Schulung an:
bis 12 Teilnehmer 1.980,00 € / Pauschale
Für Kranführeranfänger mit erweiterten Trainingsbedarf und für führerhausgesteuerte Krane, Turmdrehkrane und Fahrzeugkrane bieten wir in Ihrem Betrieb eine

Drei - Zwanzig-Tages-Schulung an:
1 bis 12 Teilnehmer 780,00 € / Pauschale pro Tag, Aufrechnung zur jeweiligen vorangegangenen Zweitagespauschale

Bei geringen Teilnehmerzahlen sprechen Sie uns bitte an...

Zur Preisgestaltung:

Alle vorgenannten Preise verstehen sich inklusive Schulungsmaterial und personenbezogenen Fahrausweis bzw. Zertifikat zuzüglich An- und Abfahrt (0,50 €/km), Spesen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Alle Seminare können auch in unseren Räumlichkeiten gebucht werden, hier entstehen Zusatzkosten pro Seminartag von 300,00 € / Pauschale. Fahrkosten und Spesen entfallen.

Sollten Sie in dieser Kurzübersicht Ihren Themenschwerpunkt nicht gefunden haben, bitte Fragen Sie bei uns nach...